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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hüttenvermietung Müller

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen für Ferienunterkünfte zwischen Vermietern/Veranstaltern (nachfolgend „Leistungsträger“) und Kunden durch die Firma Hüttenvermietung Müller, Inh. Martin Müller, Achweg 54, 87538 Fischen (nachfolgend „Vermittler“).

Ergänzend dazu finden die jeweiligen Vertragsbedingungen des Leistungsträgers Anwendung.

1. Vertragsabschluss

1.1. Mit der telefonischen, elektronischen oder schriftlichen Buchungsanfrage bietet der Kunde dem Vermittler den Abschluss eines Vertrages über die Vermittlung eines befristeten Mietverhältnisses über eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder eine Hütte verbindlich an. Der Vermittler behält sich die Annahme von Angeboten vor. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Vermittler oder der Leistungsträger dem Kunden schriftlich, telefonisch oder per E-Mail die Buchung bestätigt. Bei einer Stornierung nach Buchungsbestätigung können für den Kunden Stornokosten anfallen (siehe Ziff. 7)

1.2. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit zu prüfen und den Vermittler gegebenenfalls auf Unrichtigkeiten hinzuweisen. Der Hinweis auf Unrichtigkeiten muss umgehend nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgen.

1.3. Nach Erhalt des Vermittlungsvertrages und / oder der Buchungsbestätigung, muss der Kunde innerhalb von sieben Tagen eine Anzahlung (beinhaltet Buchungs-, Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren) in vereinbarter Höhe erbringen.

Erst mit Eingang der Anzahlung wird die Auftragserteilung für den Vermittler bindend. Bei Überschreitung der Anzahlungsfrist, ist der Vermittler an den Vertragsschluss nicht mehr gebunden. Zur Aufhebung des Vertragsverhältnisses bedarf es keiner ausdrücklichen Kündigungs- oder Rücktrittserklärung seitens des Vermittlers/Vermieters.

Den Restbetrag ( beinhaltet den Mietanteil inkl. Endreinigung des Leistungsträgers) verpflichtet sich der Kunde spätestens 30 Tage vor Anreise oder den Terminangaben des Vermittlungsvertrags entsprechend zu überweisen.

1.4. Bei Buchungsänderungen wird seitens des Vermittlers eine Änderungsgebühr von € 25,00 berechnet. Terminänderungen oder Umbuchungen auf ein anderes Objekt sind grundsätzlich nur mit Gesamtstornierung des ursprünglichen Vertragsverhältnisses und Neubuchung möglich. Das Risiko einer eventuell aufgrund der Änderung/Stornierung unterbleibenden Weitervermietung der Räumlichkeit des ursprünglich gebuchten Objektes liegt beim Kunden. Insoweit entstehende Mietausfälle des Vermieters/Veranstalters hat der Kunde entsprechend der Gesetzeslage oder den Stornobedingungen des Vermieters zu tragen.

2. Preise

Alle Preisangaben verstehen sich inkl. Buchungs-, Bearbeitungs-, Vermittlungsgebühren sowie Mietanteil inkl. Endreinigung u. sonstiger Nebenkosten.

Bei Geschäftsbuchungen mit Vermittlung, werden für die Anzahlung sowie die Restzahlung separate Rechnungen mit den der jeweiligen Leistung entsprechend anfallenden Umsatzsteuern ausgestellt.

3. Bezahlung/Reiseunterlagen

Die Bezahlung der Miete erfolgt je nach Vermieter/Veranstalter per Rechnung und Überweisung. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Es ist zu beachten, dass bei der Überweisung der Miete mögliche Bankgebühren (inländisch oder ausländisch) nicht zu Lasten des Vermieters/Veranstalters gehen. Die möglichen Zahlungsarten für das gewünschte Objekt sind gegebenenfalls individuell zu vereinbaren.

4. Kaution/Kurtaxe

Bei Anreise und Bezug des Mietobjekts ist eine dem Inhalt des Vermittlungs- und Mietvertrages entsprechende Kaution für eventuell eintretende kleinere Schäden am Mietobjekt oder die Nichtbeachtung der Haus- oder Hüttenordnung gegen Quittung beim Vermieter zu hinterlegen. Die der gebuchten Aufenthaltsdauer entsprechend berechnete Kurtaxe ist bei Anreise vor Ort vom Kunden an den Vermieter zu bezahlen.

5. Belegung des Mietobjekts

Alle Objekte und Wohneinheiten des Vermieters/Veranstalters dürfen nur mit der in der Objektbeschreibung angegebenen Personenzahl (auch Kinder ab dem 4. Lebensjahr zählen als volle Personen) bzw. laut Angaben des Vermittlungs- oder Mietvertrages, belegt werden.

Soweit der Vermittler oder der Vermieter/Veranstalter ausnahmsweise die Belegung des Mietobjekts mit über die Ausschreibung hinausgehenden Personen erlaubt, muss der Kunde damit rechnen, dass keine entsprechende Ausstattung des Wohnraums bzw. zusätzliche Schlafgelegenheiten vorhanden sind. Die Geltendmachung diesbezüglicher Mängel ist ausgeschlossen.

6. Haftung

Der Vermittler haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

Der Vermittler haftet aus diesem Vertrag grundsätzlich nur beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einer Verletzung der Hauptleistungspflichten sowie in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Vermittler schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.

Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung des Vermittlers bleibt hiervon unberührt.

7. Rücktritt/Umbuchung

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Mietverhältnisses vom Vermittlungsvertrag und der gebuchten Mietleistung zurücktreten (Stornierung). Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermittler bzw. beim Vermieter/Veranstalter.

Der Rücktritt ist dann per Email, Fax oder postalisch gegenüber dem Vermittler zu erklären. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Gesetzeslage dem Vermieter in diesem Fall ein Entgeltanspruch gemindert um die ersparten Aufwendungen durch das Ausbleiben des Mieters zusteht, wenn das Mietobjekt nicht weiter vermietet werden kann.

Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Sonthofen/Landgerichts Kempten und den Empfehlungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes liegt der Satz für ersparte Aufwendungen

- bei Buchung von Übernachtungen ohne Zusatzleistungen wie Frühstück bei 10 % des gebuchten Gesamtpreises

- bei Übernachtung mit Frühstück bei 20 % des gebuchten Gesamtpreises

- bei Halbpension bei 30 % des gebuchten Gesamtpreises

Darüberhinausgehende oder darunterliegende Ersparnisse, sind im konkreten Einzelfall durch denjenigen, der sie für sich geltend macht, nachzuweisen.

Abweichend von dieser üblichen Handhabung gestehen wir unseren Gästen (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) bei einer Stornierung der gebuchten Leistungen bis spätestens zum 90. Tag vor Anreise einen Satz der ersparten Aufwendungen in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu, unabhängig von den dazu gebuchten Zusatzleistungen wie Verpflegung.

8. Reiserücktrittsversicherung

Der Vermittler empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, mit welcher die Kosten eines Rücktritts vom abgeschlossenen Vertrag (Stornierung) abgesichert werden können.

9. Leistungen des Vermittlers

Für die Leistungen des Vermittlers sind ausschließlich die Angaben seines Onlinekatalogs und der Inhalt des Miet- bzw. Vermittlungsvertrages maßgeblich. Abbildungen in den Objektbeschreibungen stellen nur Beispiele der Inneneinrichtung oder des Typs der Wohneinheit dar, die je nach individuellem Geschmack des Vermieter/Veranstalters variieren können. Grundsätzlich jedoch den beispielhaft wiedergegebenen Einrichtungen gleichwertig sind.

Alle Entfernungen sind als ca. Angaben zu verstehen und können lediglich einen ungefähren Eindruck über das Umfeld des Objekts vermitteln. Viele Objekte des Vermittlers befinden sich in freier Natur. Mücken, Ameisen, Fliegen, Ohrenkäfer, Spinnen und eventuell auch Mäuse können deshalb auftreten und stellen keinen Mangel dar.

Angaben in Orts- oder Hausprospekten sowie örtliche Gegebenheiten, die nicht das Mietobjekt betreffen, gehören nicht zum Vertragsinhalt. Es kann vorkommen, dass in der Vor- und Nachsaison beschriebene Freizeiteinrichtungen, Restaurants etc. nicht geöffnet sind. Zusagen oder Nebenabsprachen mit dem Vermieter/Veranstalter werden für den Vermittler nur mit entsprechender Zusage in Textform (Email, Fax oder postalisch) verbindlich.

10. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Anmeldung in den dafür erlaubten Objekten gegen Gebühr gestattet. Die Gebührenhöhe ist im Buchungsvertrag festzulegen.

11. An- bzw. Abreisezeiten

In der Regel kann der Kunde das gebuchte Objekt am Anreisetag ab 15:00 Uhr übernehmen und soll es bei Abreise gegen 10:00 Uhr an den Vermittler oder den Vermieter/Veranstalter zurückgeben. Abweichungen dieser Vorgaben bedürfen einer separaten Absprache mit dem jeweiligen Vermieter/Veranstalter oder dessen Beauftragten.

Im Falle eines erheblichen Abweichens von der vereinbarten Anreisezeit, kann ein ordnungsgemäßer Empfang mit Einweisung in das Mietobjekt nicht gewährleistet werden. Mit verspäteter Rückgabe und Abreise, können für den Kunden weitere Kosten entstehen.

12. Grundreinigung

Bei Abreise hat der Kunde bei Selbstversorgerobjekten eine Grundreinigung vorzunehmen. Zur Grundreinigung zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs, das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann (auch wenn die Endreinigung mit dem Mietpreis bereits bezahlt wurde).

Für den Vermieter umfasst die Endreinigung zusätzlich u.a. die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC, Schlafräume und aller sonstigen Einrichtungen des Hauses, sowie die Beseitigung des angefallenen Hausmülls.

13. Leistungsstörungen

Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistung des Vermittlers oder des Vermieters/Veranstalters, steht dem Kunden grundsätzlich ein Gewährleistungsanspruch zu. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass dem Vertragspartner nach zuvor erfolgter Mangelanzeige angemessene Zeit zur Beseitigung des Mangels einzuräumen ist.

Für Mängel, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereichs des Vermittlers oder Vermieters/Veranstalters liegen, wie z. B. Krieg, Streik, Unruhen, Pandemie oder Naturkatastrophen sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Strom o.ä.) trägt der Vermittler und der Vermieter/Veranstalter keine Haftung.

14. Datenschutz

Der Schutz der persönlichen Daten des Kunden wird seitens des Vermittlers sehr ernst genommen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der bekanntgegebenen Daten zur Person des Kunden erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

15. Schlussbestimmungen

15.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes bleibt unberührt. Die eventuelle Unwirksamkeit des vermittelten Mietvertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

15.2. Erfüllungsort bezüglich der vertraglich geschuldeten Vermittlungs- und Vermietungsleistungen ist der Ort des Mietobjekts.

Erfüllungsort bezüglich der Zahlungsverpflichtung ist am Sitz der Hüttenvermietung Müller in Fischen.


Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hüttenvermietung Müller
Achweg 54
87538 Fischen

Tel: +49 (0) 8326 35372
Fax: +49 (0) 8326 381571
E-mail: kontakt@huettenvermietung.de
Internet: www.huettenvermietung.de